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Abb 2.JPG
Reparaturen am Wohnmobil im europäischen Ausland durchführen

Satelit veraltet! Markise defekt! Radio ohne DAB! Fernseher zu klein!

Da gab es also einiges zu tun an unserem Wohnmobil. Es lohnte sich deshalb, einige Offerten einzuholen. Die Reparatur, respektive der Ersatz dieser Komponenten, hätte in der Schweiz etwa 40% mehr gekostet als in Deutschland. Also reservierte ich einen Termin bei einem Wohnmobil-Reparaturbetrieb in der Nähe von München. Innert zweier Tagen wurde alles eingebaut und ich konnte wieder in die Schweiz zurückfahren.

Damit ich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet erhalte und im Gegenzug die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen kann, wollte ich die Ausfuhrdokumente am Zoll abstempeln lassen. Diese hätte ich dann dem Reparaturbetrieb in München zurückgeschickt, damit dieser die Ausfuhr belegen kann.

Aber oh Schreck! So einfach funktioniert das nicht! Bei der Reparatur eines Wohnmobils, mit oder ohne Ersatz von defekten Einbauten, handelt es sich um eine "aktive Veredelung" und dieser Prozess wird am Zolll speziell behandelt. Ein kompliziertes administratives Verfahren muss durchlaufen werden.

Der lange Rede kurzer Sinn: wer ins Europäische Ausland fährt, um Arbeiten an seinem Wohnmobil durchzuführen, muss dies vorgängig anmelden und ein Sicherheitsdepot hinterlegen. Wer dies unterlässt, muss mit erheblichen Bussen bis zur Konfiszierung des Wohnmobils rechnen!

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weitere ausführliche Informationen findet man unter folgendem Link:

https://ausfuhrbegleitdokument.com/aktive-veredelung-in-deutschland-die-vollstaendige-wegleitung/

oder

https://www.youtube.com/watch?v=YbMBV9LoFhw

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